Informationen aktualisiert: 08.02.2017
Bedingungen für Ausführung der internationalen Zahlungsüberweisungen
1. Begriffe
1.1. Internationale Zahlungsüberweisungen - Überweisung von Geldmitteln des Zahlers auf das Konto des Empfängers, das bei einem Zahlungsdienstleister in einem anderen Land als der Republik Litauen eröffnet wurde; 2) Überweisung in einer anderen Währung als Euro auf ein bei einem Zahlungsdienstleister in der Republik Litauen eröffnetes Konto; 3) Überweisung an den Empfänger zur Bargeldabholung in einem anderen Land als der Republik Litauen.
1.2. Internationaler Zahlungsauftrag – Zahlungsauftrag des Zahlers, eine Internationale Zahlungsüberweisung auszuführen.
1.3. Europäischer Zahlungsauftrag – Zahlungsauftrag, der alle folgende Bedingungen erfüllt:
1.3.1. die Zahlungswährung ist Euro (EUR);
1.3.2. die Mittel werden an die Institution des Zahlungsdienstleisters des Empfängers im Mitgliedstaat oder in der Schweiz überwiesen;
1.3.3. der internationale SWIFT-(BIC-)Code des Zahlungsdienstleisters des Empfängers ist angegeben;
1.3.4. die Kontonummer des Empfängers ist gemäß dem internationalen Standard der Kontonummern, d. h. dem IBAN-Standard, angegeben;
1.3.5. der Zahler und der Empfänger teilen die Gebühren der Paysera und der Institution des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, d. h. der Zahler zahlt die Gebühren der Paysera, die vom Konto abgebucht werden, und der Empfänger die Gebühren der Institution des Zahlungsdienstleisters des Empfängers;
1.3.6. die Überweisung ist normal oder eilig.
1.4. Bedingungen – diese Bedingungen für Ausführung eines internationalen Zahlungsauftrags.
1.5. Konto – in der Zahlungsüberweisung angegebenes Paysera-Konto des Zahlers.
1.6. Allgemeiner Vertrag – zwischen dem Zahler und Paysera geschlossener Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag, dessen Bedingungen für den Zahler gelten und unter dem Paysera das Konto für den Zahler eröffnet hat.
1.7. Zwischengeschaltete Bank - ein Institut (z.B. eine Korrespondenzbank, die mit Paysera an der Ausführung einer Zahlungstransaktion teilnimmt; ein Zahlungssystembetreiber), das weder Paysera noch der Zahlungsdienstleister des Empfängers ist und an der Ausführung und/oder Auszahlung einer Zahlungstransaktion gemäß einer mit Paysera oder dem Zahlungsdienstleister des Empfängers geschlossenen Vereinbarung teilnimmt.
1.8. Erbringer von Zahlungsdiensten des Empfängers (EZE) - jedes Kredit-, E-Geld- oder Zahlungsinstitut, das Zahlungsdienste anbietet, an das die Geldbeträge des Zahlers überwiesen werden sollen.
1.9. Werktag - ein Tag, an dem Paysera, die vermittelnde Bank und der Anbieter von Zahlungsdiensten des Empfängers Zahlungsvorgänge im Rahmen internationaler Geldtransfers ausführen. Beachten Sie, dass Werktage der Paysera, der zwischengeschalteten Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers abweichen können.
1.10. Mitgliedstaat – Staat, der Mitglied der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
1.11. Ausländischer Staat – Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
1.12. Stornierung – Auftrag des Zahlers, den Zahlungsauftrag zu stornieren und das überwiesene Geld auf das Konto des Zahlers zurückzuzahlen.
1.13. Anpassung – Auftrag des Zahlers, Daten des Zahlungsauftrags anzupassen oder ändern.
1.14. Preise – gemäß dem von Paysera festgelegten Verfahren bestätigte Preise für Dienstleistungen und Transaktionen von Paysera.
Bei Nutzung der in diesen Bedingungen angegebenen Dienstleistung unterliegt der Zahler allen Bedingungen des Allgemeinen Vertrags und den zusätzlich in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen. Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe werden im Sinne des Allgemeinen Vertrags verwendet, sofern in diesem Anhang nichts anderes festgelegt ist.
2. Allgemeines
2.1. Der Empfänger muss zum Zeitpunkt des Zahlungsauftrags 18 Jahre oder älter sein. Mit der Übermittlung des Zahlungsauftrags übernimmt der Zahler die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Details des an Paysera übermittelten Zahlungsauftrags und stimmt den vorliegenden Bedingungen zu.
2.2. Paysera führt den Zahlungsauftrag des Zahlers gemäß diesen Bedingungen, dem Allgemeinen Vertrag und den Rechtsakten der Litauischen Republik aus.
2.3. Der Zahlungsauftrag, seine Stornierung oder Anpassung muss an Paysera schriftlich (per E-Mail oder auf eine andere für Paysera akzeptable Weise) übermittelt werden.
2.4. Ein Auftrag zur Ausführung einer Geldüberweisung gilt als separater Vertrag zwischen Paysera und dem Zahler, der für eine bestimmte Geldüberweisung gültig ist.
2.5. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden alle Vorgänge anhand der von den Behörden der Länder und Gebiete, in denen die Dienstleistungen erbracht werden, zur Verfügung gestellten Listen mit Vor- und Nachnamen (Firmennamen) überprüft. Im Falle einer möglichen Übereinstimmung wird die Transaktion überprüft, um sicherzustellen, dass die vom Zahler als Empfänger genannte Person diejenige ist, die auf der entsprechenden Liste steht.
3. Fristen und Verfahren der Ausführung des Zahlungsauftrags
3.1. Wenn der Zahler der Benutzer ist und die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Mitgliedstaat erfolgt, führt Paysera einen solchen Zahlungsauftrag aus, d. h. die überwiesenen Mittel werden innerhalb der in den Preisen festgelegten Frist an den Zahlungsdienstleister des Empfängers übergeben.
3.2. Wenn der Zahler nicht der Benutzer ist oder die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Ausländischen Staat oder in der Währung eines Ausländischen Staats erfolgt, leitet Paysera einen solchen Zahlungsauftrag innerhalb der in den Preisen festgelegten Frist an die zwischengeschaltete Bank weiter. Die zwischengeschaltete Bank leitet einen solchen Zahlungsauftrag und die überwiesenen Mittel an den Zahlungsdienstleister oder eine andere zwischengeschaltete Bank gemäß den internen Vorschriften der zwischengeschalteten Bank und innerhalb von den in verbindlichen Rechtsakten festgelegten Fristen weiter.
3.3. Paysera bucht einen im Zahlungsauftrag angegebenen Betrag vom Konto des Kunden ab, wenn Paysera den Zahlungsauftrag zur Ausführung übergibt und die Mittel an die zwischengeschaltete Bank oder den Zahlungsdienstleister des Empfängers sendet.
3.4. Paysera übernimmt keine Verantwortung, wenn der Zahlungsauftrag aufgrund von falschen oder unvollständigen Angaben im Zahlungsauftrag nicht ausgeführt wird. Außerdem haftet Paysera nicht, wenn der Zahlungsdienstleister des Empfängers Fehler gamacht hat und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers die Mittel auf das Konto des Empfängers verspätet gutgeschrieben hat oder wenn der Zahler im Zahlungsauftrag die vom Zahlungsdienstleister des Empfängers festgelegten Daten, die für Gutschrift der überwiesenen Mittel auf das Konto des Empfängers erfoderlich sind, nicht angegeben hat.
3.5. Wenn der Zahler der Benutzer ist und die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Mitgliedstaat erfolgt, haftet Paysera dem Zahler gegenüber für Übergabe der überwiesenen Mittel an den Zahlungsdienstleister des Empfängers innerhalb der in den Preisen festgelegten Frist und haftet nicht für Fehler des Zahlungsdienstleisters des Empfängers und Arbeitsvorschriften für Ausführung des Zahlungsauftrags. In anderen Fällen, d.h. wenn der Zahler kein Nutzer ist oder die Überweisung in einer Währung eines Mitgliedslandes auf ein Konto im Ausland oder in einer ausländischen Währung erfolgt, haftet Paysera nicht für Fehler der vermittelnden Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder für deren Arbeitsvorschriften bei der Ausführung der Überweisung sowie für eine nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäße Ausführung, es sei denn, die Überweisung wurde nicht oder fehlerhaft durch Verschulden von Paysera ausgeführt.
3.6. Paysera haftet nicht für Verluste, die dem Kunden dadurch entstehen, dass sich der Währungskurs während der Zahlungsüberweisung geändert hat.
4. Stornierung und Anpassung des Zahlungsauftrags
4.1. Der Zahler kann eine Stornierung bei Paysera einreichen, und der Geldbetrag im Zahlungsauftrag wird zusammen mit den Gebühren nur dann auf das Konto zurückgebucht, wenn: 1) Paysera hat den Zahlungsauftrag noch nicht an den Zahlungsdienstleister des Empfängers oder die vermittelnde Bank gesendet. 2) Der Empfänger hat die Zahlung nicht erhalten (nur bei Überweisungen mit Bargeldabholung). In anderen Fällen kann sich Paysera auf Anfrage des Zahlers an die zwischengeschaltete Bank oder den Zahlungsdienstleister des Empfängers wegen der Stornierung des Zahlungsauftrags wenden, Paysera garantiert jedoch nicht, dass die Stornierung ausgeführt wird. In diesen Fällen können auch zusätzliche Gebühren der zwischengeschalteten Bank und/oder des Zahlungsdienstleisters des Empfängers erhoben werden. Der Zahlungsauftrag kann nur im Falle einer Vereinbarung zwischen dem Zahler und Paysera storniert werden.
4.2. Der Zahler kann an Paysera eine Anpassung wegen der Änderung der im Zahlungsauftrag angegebenen Daten einreichen (Vorname, zweiter Vorname, Nachname des Empfängers), ausschließlich des Betrags, der Währung und des Kontos, weil diese Daten nicht geändert werden können. Paysera gibt den Zahlungsauftrag gemäß den in der Spezifikation angegebenen Informationen unter den folgenden Bedingungen an: 1) Paysera hat vor der Übermittlung der Spezifikation noch keine Nachricht über den Zahlungsauftrag an den Zahlungsdienstleister des Empfängers oder die zwischengeschaltete Bank gesendet. 2) wenn der Empfänger die Zahlung noch nicht erhalten hat (nur bei Überweisungen mit Bargeldabholung). Wenn die Mittel schon von dem Paysera-Korrespondenzkonto abgebucht wurden und/oder eine Nachricht über den Zahlungsauftrag an den Zahlungsdienstleister des Empfängers oder die zwischengeschaltete Bank gesendet wurde, informiert Paysera über die Anpassung die zwischengeschaltete Bank oder den Zahlungsdienstleister des Empfängers, aber Paysera haftet nicht für die Ausführung der Anpassung, d. h. in diesem Fall hängt die Ausführung der Anpassung von den Anforderungen der Institution des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder der zwischengeschalteten Bank und von der Zustimmung des Empfängers ab.
4.3. Im Fall eines Europäischen Zahlungsauftrags kann die Anpassung nicht eingereicht werden. Reicht der Zahler eine solche Anpassung ein, muss Paysera diese nicht akzeptieren und/oder ausführen.
5. Gebühren
5.1. Für Ausführung, Stornierung und Anpassung des Zahlungsauftrags, andere von Paysera bereitgestellte Dienstleistungen und durchgeführte Transaktionen zahlt der Zahler die in den Preisen festgelegten Gebühren, die während der Bereitstellung der Paysera-Dienstleistung oder der Durchführung der Transaktion gültig sind. Die Gebühren werden gemäß den im Allgemeinen Vertrag festgelegten Verfahren und Fristen durch Abbuchung vom Konto gezahlt. Der Zahler gewährt Paysera das Recht, die in dieser Ziffer angegebenen Gebühren ohne gesonderte Anweisung des Zahlers auch von den anderen Konten des Zahlers gemäß dem im Allgemeinen Vertrag festgelegten Verfahren abzubuchen.
5.2. Gemäß den in den Preisen aufgeführten Möglichkeiten und dem in Ziffer 6.3 dieser Bedingungen festgelegten Verfahren hat der Zahler das Recht zu bestimmen, wer die Gebühren der Paysera, der zwischengeschalteten Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers für Ausführung des Zahlungsauftrags zahlen muss: teilweise sowie der Zahler als auch der Zahlungsdienstleister des Empfängers oder nur der Zahler.
5.3. Wenn die Gebühren der zwischengeschalteten Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers vom Zahler gezahlt werden und die vom Zahler an Paysera gezahlten Gebühren für Ausführung des Zahlungsauftrags nicht die mit Ausführung des Zahlungsauftrags verbundenen Gebühren der zwischengeschalteten Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers abdecken, gewährt der Zahler Paysera das Recht, ohne gesonderte Anweisung des Zahlers den Unterschied zwischen den Gebühren der zwischengeschalteten Bank und des Zahlungsdienstleisters des Empfängers und den an Paysera gezahlten Gebühren vom Konto und/oder von anderem/en bei Paysera eröffneten Konto/en des Zahlers gemäß dem im zwischen dem Zahler und Paysera abgeschlossenen Allgemeinen Vertrag festgelegten Verfahren abzubuchen.
5.4. Wenn der Zahlungsauftrag aus Gründen zurückgegeben wird, die außerhalb der Kontrolle von Paysera liegen (z.B. aufgrund des Verschuldens des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, des Zahlers oder des Vermittlers der Bank, aufgrund von ungenauen oder unvollständigen Angaben im Zahlungsauftrag usw.), wird der im Zahlungsauftrag angegebene Geldbetrag auf das Konto zurückgebucht, wohingegen die vom Zahler gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet werden und/oder die Strafe für die Verzögerung der Ausführung des Zahlungsauftrags nicht gezahlt wird, und alle Kosten, die mit der Rückgabe des Geldes verbunden sind, werden vom Konto abgebucht, mit Ausnahme der Ausnahmen, die in den von Paysera mit dem Bankvermittler oder dem Zahlungsdienstleister des Empfängers geschlossenen Vereinbarungen vorgesehen sind.
6. Ausfüllung des Zahlungsauftrags
6.1. Der Zahlungsauftrag muss gemäß den im System angegebenen Anweisungen ausgefüllt werden.
6.2. Der Code der Währung wird durch Auswahl des im System verwendeten Standards gezeigt.
6.3. Im Feld „Gebühren zahlt“:
6.3.1. wird das Feld „teilen“ (SHA) markiert, zahlt der Zahler die Gebühren von Paysera, die vom Konto abgebucht werden, und der Empfänger zahlt die Gebühren des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, die von dem an den Empfänger überwiesenen Betrag abgezogen werden können. Erfolgt die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Ausländischen Staat oder in der Währung eines Ausländischen Staats, zahlt der Empfänger auch die Gebühren der zwischengeschalteten Bank, die von dem an den Empfänger überwiesenen Betrag abgezogen werden können. Dieses Feld muss unbedingt markiert werden, wenn die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Mitgliedstaat erfolgt;
6.3.2. wird das Feld „Zahler“ (OUR) markiert, zahlt der Zahler die Gebühren der Paysera, der zwischengeschalteten Bank und/oder des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, die vom Konto abgebucht werden. Paysera haftet nicht, wenn die zwischengeschalte Bank und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers die Anweisungen von Paysera nicht befolgen oder aufgrund der anderen von Paysera nicht zu vertretenden Gründen auf das Konto des Empfängers nicht der ganze im Zahlungsauftrag angegebene Betrag gutgeschrieben (ausgezahlt) wird. Dieses Feld kann nur markiert werden, wenn die Überweisung in der Währung eines Mitgliedstaats an einen Ausländischen Staat oder in der Währung eines Ausländischen Staats erfolgt;
6.3.3. Wenn der Zahler keine der beiden Optionen wählt, wird davon ausgegangen, dass die Gebühren von Paysera, der zwischengeschalteten Bank und/oder dem Zahlungsdienstleister des Empfängers zwischen dem Zahler und dem Empfänger aufgeteilt werden (SHA).
6.4. Im Feld „Art der Überweisung“ gibt der Zahler gemäß den in den Preisen angegebenen Optionen eine Art der Überweisung an, indem er eine der folgenden Möglichkeiten auswählt: „Normal“, „Eilig“, „Sehr eilig“. Ist keine der Felder ausgewählt, gilt die Überweisung als normal.
6.5. Im Feld „Verwendungszweck“ wird der Verwendungszweck des Zahlungsauftrags angegeben sowie können zusätzliche Informationen über Zahlungsauftag angegeben werden.
6.5.1. Wenn gemäß den im System angegebenen Anweisungen im Feld des Verwendungszwecks im speziellen Fall (z. B. im Fall der Kontoauffüllung) bestimmte Daten angegeben werden müssen, muss der Empfänger die Anweisungen befolgen und die genauen Daten gemäß den Anweisungen angeben (z. B. die Paysera-Kontonummer). Andernfalls haftet Paysera nicht für die Ausführung des Zahlungsauftrags.
6.5.2. Bei Erteilung eines Zahlungsauftrags zur Ausführung der Zahlung an die Russische Föderation muss der Zahler den Code (5 Ziffern) der Währungstransaktion (VO) angeben, der gemäß dem Zahlungszweck aus der Tabelle von Codes ausgewählt werden muss: „VO-Codes“.
6.6. Es wird empfohlen, das Feld „Korrespondenzbank des Empfängers“ auszufüllen, wenn die Überweisung an den Staat des Empfängers (außer der Republik Litauen) in der Währung, die nicht die nationale Währung des Staats des Empfängers ist, erfolgt.
6.7. Der Zahlungsauftrag muss vom Zahler oder den durch den Zahler ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen eingereicht werden.
6.8. Wird die Überweisung in einen Mitgliedstaat oder in die Schweiz ausgeführt, wird dem Zahler empfohlen, immer die Kontonummer des Empfängers gemäß dem IBAN-Standard und einen internationalen SWIFT-(BIC-)Code des Zahlungsdienstleisters des Empfängers anzugeben.
6.9. Der Zahler bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass Paysera im Fall der Überweisung der Mittel in einen Mitgliedstaat oder die Schweiz und der Nichteingabe des BIC-(SWIFT-)Codes des Zahlungsdienstleisters des Empfängers und/oder der Kontonummer des Empfängers gemäß dem IBAN-Standard im Zahlungsauftrag nach eigenem Ermessen die Ausführung eines solchen Zahlungsauftrags verweigern kann oder ihn ausführen, aber in diesem Fall hat die zwischengeschaltete Bank und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers das Recht, eine höhere (zusätzliche) Gebühr für Ausführung des Zahlungsauftrags zu erheben. In diesem Fall gewährt der Zahler Paysera das Recht, ohne gesonderte Anweisung des Zahlers eine höhere (zusätzliche) Gebühr der zwischengeschalteten Bank und/oder des Zahlungsdienstleisters des Empfängers von Konten des Zahlers gemäß dem im zwischen dem Zahler und Paysera abgeschlossenen Allgemeinen Vertrag festgelegten Verfahren abzubuchen.
6.10. Nach ordnungsgemäßer Erteilung eines Zahlungsauftrags für eine Überweisung mit Bargeldabholung in der Währung eines Mitgliedslandes in ein Mitgliedsland, in der Währung eines Mitgliedslandes in ein fremdes Land oder in der Währung eines fremden Landes wird jeder Überweisung mit Bargeldabholung eine eindeutige Transaktionsnummer (Code für Überweisung mit Bargeldabholung) zugewiesen. Es obliegt dem Zahler, den Empfänger über die Überweisung mit Bargeldabholung zu informieren, einschließlich des ihm zugewiesenen Codes. Die Auszahlung des Bargeldes an den Empfänger erfolgt gegen Vorlage eines Ausweises und/oder Erfüllung anderer Anforderungen, die auf dem Gebiet des Dienstleisters von Paysera gelten, wodurch die Berechtigung des Empfängers zum Empfang von Bargeld überprüft wird. Wenn gesetzlich vorgeschrieben, hat Paysera das Recht, zusätzliche Informationen in Bezug auf die Transaktion zu verlangen.